Spruch des Monats
Die Arbeit hält drei große Übel fern: die Langeweile, das Laster und die Not.
Voltaire, eigentlich François-Marie Arouet;1694 - 1778, französischer Philosoph und Dichter
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2021
2020
Die sog. Pendlerpauschale bleibt auch ab dem Jahr 2021 bis zu 20 km bei 0,30
€. Sie wird befristet für die Jahre 2021 bis 2023 ab dem 21. km auf
0,35 € angehoben. Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt dann ab dem 21.
Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,38 €.
2019
Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat - unter weiteren Voraussetzungen - den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern
und Alleinerziehende. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb
von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende
mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
Das Baukindergeld wird bis zu einer Haushaltseinkommensgrenze von maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind gewährt. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 € Baukindergeld je Kind erhalten. Eine Familie mit einem Kind erhält z. B. einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 €.
Den Antrag auf Baukindergeld konnten diejenigen stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Antragsteller vorgegebene Fristen nicht einhalten. Daher wird diese Frist bis zum 31.3.2021 verlängert. Das Baukindergeld kann dann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis spätestens zum 31.12.2023 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kfw/baukindergeld.de
Das Baukindergeld wird bis zu einer Haushaltseinkommensgrenze von maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind gewährt. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 € Baukindergeld je Kind erhalten. Eine Familie mit einem Kind erhält z. B. einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 €.
Den Antrag auf Baukindergeld konnten diejenigen stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben. Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Antragsteller vorgegebene Fristen nicht einhalten. Daher wird diese Frist bis zum 31.3.2021 verlängert. Das Baukindergeld kann dann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis spätestens zum 31.12.2023 beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kfw/baukindergeld.de
Jörg Salzer - Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Jörg Salzer
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Kaßbergstraße 24
09112 Chemnitz
Telefon +49 371 65 11 819 - 0
Fax +49 371 65 11 819 - 9
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